AGBs

1. Geltung

Mit der Verwendung unseres Angebots z.B. aus einem Exposé, einem Download oder eine Print- oder Online-Veröffentlichung, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH ein Maklervertrag über die Vermittlung des angebotenen Objekts zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

 

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die von der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Kaufvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

3. Angebote

Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH nicht übernommen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

  

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH ein Kaufvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Kaufvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

 

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Wirksamkeit des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Kaufvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Kaufvertrags ohne die Teilnahme der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Kaufvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

 

Zurückbehaltungsrechte sowie Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit nicht die zur Aufrechnung gestellte Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57% Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten je inkl. 19% ges. MwSt. Bei Zahlungsverzug der Provision wird der fällige Betrag ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit mit 1,75% über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der EZB monatlich verzinst.

 

7. Doppeltätigkeit

Die DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

9. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht, auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht, oder einen vertragstypisch vorhersehbaren Schaden betrifft.

 

10. Informationspflicht nach VSBG

Die DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

 

11. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: DEUTSCHE GRUNDSTUECK GmbH, Nymphenburger Str. 40, 80335 München. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute für die sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer, selbständig abtrennbarer Teil aber wirksam, soweit er auch ohne den unwirksamen Teil eine sinnvolle Regelung enthält. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.